Die Körperspende

Was ist eine Körperspende?


eine Körperspende ist die bewusste Entscheidung eines Menschen, seinen Körper nach dem Tod für die medizinische Ausbildung und Forschung zur Verfügung zu stellen.
Rechtlich gesehen handelt es sich dabei um eine Ausübung des sogenannten postmortalen Persönlichkeitsrechts, das durch das Grundgesetz geschützt ist. In Deutschland ist eine Körperspende an klare gesetzliche und organisatorische Vorgaben gebunden:

Persönliche Erklärung: Eine Körperspende muss zu Lebzeiten persönlich und freiwillig in einer schriftlichen Verfügung (ähnlich einem Vermächtnis) festgelegt werden. Ein bloßer Hinweis im Testament reicht nicht aus.

Vertragliche Bindung: In Deutschland wird die Vereinbarung üblicherweise direkt mit einem anatomischen Institut oder einer Universität geschlossen. Eine zentrale staatliche Stelle gibt es nicht. Bei Medidono schließen Sie die Vereinbarung mit uns.

Bestattungsrecht: Die Bestattungspflicht ist Landesrecht und in jedem Bundesland eigenständig geregelt. Mehrere Länder weisen die Bestattung nach Abschluss der wissenschaftlichen Verwendung ausdrücklich der Einrichtung zu, die den Körper übernommen hat.

Vorrang der Organspende: Gesetzlich hat die lebensrettende Organspende in Deutschland immer Vorrang. Wurden Organe entnommen, prüft Medidono im Einzelfall, ob eine Übernahme noch möglich ist. Je nach Umfang der Entnahme ist sie ausgeschlossen.

Widerrufsrecht: Die Entscheidung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.




Was Medidono tut, und was nicht

Medidono nimmt Ihre Körperspende entgegen, verwahrt sie, organisiert die Überführung, prüft die Freigaben und dokumentiert den Vorgang.

Die wissenschaftliche Verwendung nimmt Medidono nicht selbst vor. Der Körper wird dafür an einen Forschungspartner übergeben, der nach dem am Sterbeort geltenden Recht dazu befugt ist. Nach Abschluss nimmt Medidono den Körper zurück und bestattet ihn auf eigene Kosten.

Zwischen der Übernahme und der Bestattung können bis zu drei Jahre vergehen.

Wer kann Körperspender werden?


Grundsätzlich kann in Deutschland jede volljährige und geschäftsfähige Person Körperspender werden. Die Entscheidung beruht auf dem grundgesetzlich geschützten Selbstbestimmungsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG), das über den Tod hinaus wirkt.
Im Gegensatz zur Organspende, bei der unter Umständen auch Angehörige einer Entnahme zustimmen können, ist für eine Körperspende die persönliche und schriftliche Willenserklärung des Spenders zu Lebzeiten zwingend erforderlich.

Es gibt jedoch medizinische und formale Ausschlusskriterien, die eine Annahme des Körpers im Sterbefall verhindern können:

Infektionskrankheiten: Eine meldepflichtige übertragbare Krankheit oder der Verdacht darauf (z. B. HIV, Hepatitis, Tuberkulose oder Prionenerkrankungen), die ein Gesundheitsrisiko für alle darstellen könnte, die mit der Körperspende umgehen.

Zustand des Körpers: Schwere Traumata durch Unfälle, großflächige Operationen kurz vor dem Tod oder eine fortgeschrittene Verwesung, wenn der Todeszeitpunkt zu lange zurückliegt.

Logistische Gründe: Wenn beim Forschungspartner keine Kapazität besteht oder die Überführung vom Sterbeort aus nicht rechtzeitig möglich ist. Bei einem Sterbeort im Ausland können wir nicht übernehmen, Überführungen aus dem Ausland sind nicht möglich.

Rechtliche Vorbehalte: Bei ungeklärten Todesursachen, die eine Obduktion oder eine gerichtsmedizinische Untersuchung erfordern, kann die Körperspende nicht mehr realisiert werden. Dasselbe gilt, wenn die Verwendung nach dem am Sterbeort geltenden Landesrecht unzulässig ist.

Welche Kosten entstehen?


Die Kosten einer Körperspende in Deutschland sind nicht einheitlich geregelt und hängen stark vom jeweiligen  Institut ab. Grundsätzlich gilt: Eine Körperspende erfolgt aus idealistischen Motiven; man kann seinen Körper also nicht „verkaufen“ oder eine finanzielle Entschädigung erhalten.

Bei Medidono entstehen für den Körperspender oder die Angehörigen keinerlei Kosten. Alle Kosten für Überführung, Einäscherung/Beerdigung usw. werden komplett von Medidono getragen.

Viele Institute verlangen mittlerweile die Zahlung eines Unkostenbeitrags (meist zwischen 1.100 € und 1.500 €), um die Bestattungskosten zu decken.

Wie werde ich Körperspender?


Um Körperspender zu werden, ist in Deutschland ein formaler Prozess notwendig, da eine einfache Erwähnung im Testament oder eine mündliche Absprache rechtlich nicht bindend ist.

Das Verfahren folgt in der Regel diesen Schritten:

Informationsbeschaffung: Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, um alle Fragen vorab zu klären.

Schriftliche Willenserklärung: Der wichtigste Schritt ist der Abschluss einer sogenannten Körperspendeerklärung (auch testamentarische Verschreibung genannt). Das Formular hierfür stellen wir Ihnen zur Verfügung. Darin erklären Sie persönlich und handschriftlich unterschrieben Ihren Willen, den Leichnam nach dem Tod der Wissenschaft zu überlassen.

Keine Vertretung möglich: Niemand kann die Körperspendeerklärung für Sie unterschreiben. Das gilt auch für Bevollmächtigte und für Betreuerinnen und Betreuer, und auch dann, wenn eine Vorsorgevollmacht die Totenfürsorge ausdrücklich umfasst. Deshalb lohnt es sich, die Entscheidung früh zu treffen und mit den Angehörigen zu besprechen.

Finanzielle Regelung: Medidono übernimmt alle Kosten.

Erhalt des Spenderausweises: Sobald die Formalitäten erledigt sind, erhalten Sie von Medidono einen Körperspendeausweis. Diesen sollte man stets bei sich tragen (z. B. im Portemonnaie), damit im Todesfall Rettungskräfte oder Ärzte sofort informiert sind.

Information des Umfelds: Es ist dringend ratsam, Angehörige, den Hausarzt oder das Pflegeheim über die Entscheidung zu informieren. Im Sterbefall benachrichtigen Ihre Angehörigen Medidono unverzüglich unter der Rufnummer auf Ihrem Körperspendeausweis, da die Überführung innerhalb einer kurzen Frist erfolgen muss.

Alle Unterlagen stehen frei zum Herunterladen bereit. Sie brauchen sich nicht anzumelden.

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